Kosten und Erstattung
Therapeutische Magnetstimulation und andere Leistungen der nichtinvasiven Neurostimulation werden als ambulante Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen leider noch nicht erstattet. Für gesetzlich Versicherte werden sie von den Behandlungseinrichtungen als individuelle Gesundheitsleistung angeboten. Beihilfe und die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die abgerechneten Leistungen. Auf Anforderung erklären Ihnen die Behandlungseinrichtungen gerne Details zu Ablauf und Kosten der Therapie.
Wenn nichtinvasive Neurostimulation im Rahmen einer stationären Behandlung erbracht werden soll, erfragen Sie die Kostenerstattung beim Träger der Klinik.
Bei Durchführung der nichtinvasiven Neurostimulation im Rahmen von Studien werden die Kosten der Anwendung in der Regel durch die Studie gedeckt.